Hausbesuche

Hausbesuche erfolgen auf Ihren Wunsch nach der Geburt des Kindes. In Ihrer vertrauten Umgebung können wir uns kennenlernen und Ihre Fragen besprechen. Wir kontaktieren Sie nach der Geburt. Sollte dies nicht der Fall sein, warten Sie nicht und rufen Sie uns an.
Die für Ihre Gemeinde zuständige Beraterin finden Sie unter Beratungsstellen.

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